Ärztinnen und Ärzte dürfen für Früherkennungsuntersuchungen keine Praxisgebühren erheben, wobei auch die anschließende Information und Beratung der Versicherten Teil der Untersuchung ist. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/13790) klargestellt. Ärztinnen und Ärzte hatten die Praxisgebühr vorab auch bei Vorsorgeuntersuchungen gefordert. Sie begründeten dies insbesondere [...]
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